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Praxisreferat Soziale Arbeit |
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Anerkennung von PraxisstellenDie praktischen Studiensemester können ausschließlich in Institutionen abgeleistet werden, die von der Hochschule gemäß der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vom 19.7.2005 (Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 27.Juli 2005, S. 555 ff) als geeignet anerkannt worden sind. Über die Anerkennung entscheidet die Leiterin / der Leiter des Praxisreferats. Als geeignete Praxisstellen können in der Regel Institutionen anerkannt werden, die in mindestens einem Feld der Sozialen Arbeit tätig sind und die aufgrund ihrer Größe, ihres Personals und ihrer Aufgabenvielfalt eine qualifizierte Ausbildung für Studierende gewährleisten. Darüber hinaus ist eine qualifizierte Praxisanleitung sicherzustellen. Die Praxisanleitung kann in der Regel nur von staatlich anerkannten Dipl. SozialarbeiterInnen / Dipl. SozialpädagogInnen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit wahrgenommen werden. Die Anerkennung als geeignete Praxisstelle für die sozialadministrative Ausbildung kann nur erfolgen, wenn die Institution gemäß der Anerkennungsverordnung eine behördenähnliche Struktur aufweist und über mindestens drei hauptamtliche MitarbeiterInnen verfügt, darunter eine für die Praxisanleitung geeignete Fachkraft und eine erfahrene Verwaltungskraft. Die Verwaltungsorganisation muss in die Institution, in der das Praktikum durchgeführt wird, eingebunden sein. Ist die Verwaltung bei einem Träger mit mehreren Einrichtungen ganz oder teilweise zentralisiert, müssen angemessene Anteile des Praktikums in der Zentralverwaltung a bgeleistet werden. Ist eine Einrichtung bereits von einer anderen Hochschule als Praxisstelle anerkannt worden, so bedarf es keines erneuten Antrags auf Anerkennung, wenn die Einrichtung die Anforderungen weiterhin erfüllt. In der Regel schließt die EFH Darmstadt mit den Praxisstellen nach der Anerkennung als Ausbildungsstelle eine Rahmenvereinbarung ab, in der Details der Kooperation benannt werden. |
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