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Aufgaben des Praxisreferats
Das Praxisreferat ist die zentrale Vermittlungs- und Steuerungsinstanz zwischen
beiden Lernorten „Hochschule“ und „Praxisstelle“.
Das Praxisreferat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Gewinnung und Anerkennung von geeigneten Praxisstellen,
- studienbegleitende fachliche Beratung von Studierenden in Fragen der Wahl, Vorbereitung und Durchführung der praktischen Studiensemester und Durchführung der Einführungslehrveranstaltung,
- Organisation und Koordination der praktischen Studiensemester im Hinblick auf Anforderungen und Bedingungen, die sich aufgrund der Ordnungen des Studiengangs ergeben,
- Organisation, Koordination, Durchführung und Evaluation von Lehrveranstaltungen insb. des Studientags und der Studienwochen für Studierende und von Fortbildungen und Praxisforen für anleitende Fachkräfte in Kooperation mit hauptamtlich Lehrenden und Lehrbeauftragten,
- Zusammenarbeit mit und Beratung von Trägern, Einrichtungen und Fachkräften der Berufspraxis im Hinblick auf generelle Fragen,
- Beratung der hauptamtlich Lehrenden der Studiengruppen in allen Praxisangelegenheiten,
- Mitwirkung bei Auslandskontakten, sofern die praktischen Studiensemester betroffen sind.
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