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Fördermöglichkeiten für StudierendeEU-Programme LLP-ERASMUS Studium: Ein Auslandsaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen muss die Mindestdauer von 3 Monaten erfüllen (Höchstdauer: 12 Monate). Die Bewerbung erfolgt über das International Office der EFHD, weitere wichtige Informationen finden Sie auf im Intranet auf den Seiten des International Office. Bitte kommen Sie gut vorbereitet mindestens ein Jahr vor Beginn Ihres Vorhabens zu einem Beratungsgespräch und bringen das ausgefüllte Bewerbungsformular mit.Als ERASMUS Stipendiat können Sie sich für einen vorbereitenden Sprachintensivkurs (EILC Kurse) bewerben, der vor Ihrem Auslandsaufenthalt im Zielland angeboten wird. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des DAAD: www.eu.daad.de/eu/index.html LLP-ERASMUS Placements für Studierende: Ein durch ERASMUS Placements geförderter Aufenthalt muss die Mindestdauer von 3 Monaten erfüllen. Dieses Stipendienprogramm unterstützt vorrangig geplante Auslandsaufenthalte in osteuropäischen Ländern. Die Bewerbung erfolgt im International Office der EFHD. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Regionalen Kontaktstelle für EU-Praktika: www.eu-placements.de Weltweite Förderprogramme Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für studienintegrierte Auslandsvorhaben an, hierzu zählen
Die InWEnt – internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH ist eine Organisation für internationale Personalentwicklung, Weiterbildung und Dialog und vergibt im Programm „Praxissemester im Ausland“ Studierenden aus Studiengängen mit Managementbezug ein Teilstipendium oder Reisekostenstipendien. Gerne werden Praktika in den neuen Wachstumsmärkten gefördert. Weitere Informationen: www.inwent.org/fh-praxissemester Zahlreiche weitere Stiftungen, die Auslandsaufenthalte fördern, können Sie unter folgender Datenbank finden: www.stiftungen.org → Service → Stiftungssuche Weitere Unterstützung bei der Finanzierung bietet außerdem das Auslands-BAföG (www.auslandsbafoeg.de) und der Bildungskredit (www.bva.bund.de → Bildungskredit). |
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