Evangelische Fachhochschule Darmstadt

 

 

 

 

Die EHD

 

System zur Qualitätssicherung und Entwicklung der EFHD

Qualitätssicherung bedeutet, dass sie

  • durch Lehre und Forschung insbesondere mit Anwendungsbezug eine auf wissenschaftlicher Grundlage beruhende Bildung, die zu entsprechender Tätigkeit im Beruf befähigt, vermittelt

  • Fort- und Weiterbildung sowie Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wahrnimmt, wobei auf den Zusammenhang mit ihrem Bildungsauftrag zu achten ist

  • mit den kirchlichen Einrichtungen und Ausbildungsstätten sowie den entsprechenden nichtkirchlichen Einrichtungen des Hochschulbereiches zusammenarbeitet.

Als EFHD bildet sie für Berufe des Sozial- und Gesundheitswesens sowie des kirchlichen Dienstes aus und richtet ihre Arbeit am Evangelium von Jesus Christus aus.

Dies bedeutet konkret,

  • dass sie Menschen zu befähigen sucht, Verantwortung für sich selbst und für die Gemeinschaft zu übernehmen

  • sich jeder und jedem Einzelnen zuzuwenden, Entwicklungen zu ermöglichen

  • die Vielfältigkeit menschlicher Begabungen anzuerkennen und damit auch durch die Anerkennung von Differenzen zwischen Menschen sowie ihren unterschiedlichen Lebensformen einen Beitrag zu leisten für Kirche und Gesellschaft

  • bei den Menschen zu sein, in denen Jesus uns erscheint

  • Menschen einzuladen und ihnen gegenüber offen zu sein.


Die Hochschulen befinden sich an einer Schnittstelle verschiedener Erwartungen, die zum Teil gegenläufig sind. Es handelt sich um Erwartungen

  • der Studierenden an ihr Studium

  • der Professorinnen und Professoren an die Institution Hochschule, die ihnen Forschung und Lehre ermöglichen soll

  • der wissenschaftlichen Disziplinen auf Vertretung und Weiterentwicklung ihrer Disziplin

  • der Praxis, die an die Hochschule sowohl Erwartungen im Hinblick auf die praxisorientierte Qualifizierung der Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie an die Mitarbeit in der Evaluation und Weiterentwicklung der Praxis hat

  • der AdressatInnen an eine ethisch verantwortete Fachlichkeit

  • der Träger einer Hochschule, die, wie im Fall der EFHD, die Arbeit der Hochschule auf ein bestimmtes in der Verfassung der EFHD formuliertes Grundverständnis gestellt haben

  • und der Finanzgeber.


Die EFHD ist einer Kultur der Qualitätssicherung verpflichtet. Die Qualitätssicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen, die zusammengefügt eine systematische Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle von qualitätsrelevanten Aspekten der Leistungsbereiche zu ermöglichen.

Nachstehend werden für die verschiedenen Bereiche der EFHD Kriterien für Qualität beschrieben und die Maßnahmen aufgeführt, die zu deren Erreichung gewählt wurden.


Zur Verwaltung

Allgemeine Verwaltung


Die Verwaltung bietet den Rahmen für Lehre und Forschung als zentrale Aufgabe einer Hochschule. Gute Qualität des Verwaltungshandeln schlägt sich erstens in der Verlässlichkeit der Verwaltungsentscheidungen im Sinne von Rechtssicherheit und zweitens in der Zufriedenheit der „Kunden“ (Studierende, ProfessorInnen, Lehrbeauftragte, andere Verwaltungseinheiten, kirchliche Verwaltungsstellen, Ministerien, andere Hochschulorganisationen usw.) nieder.

Dabei dient die schriftliche Fixierung von zentralen Abläufen sowohl der Transparenz wie auch der Rechtssicherheit. Folgende Prozesse sind schriftlich fixiert, die entsprechenden Prozesse werden nach diesen Regeln durchgeführt und jeweils nach Abschluss auch im Hinblick der fixierten Abläufe zunächst zwischen Verwaltungsleitung und betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern evaluiert:

- Dienstbesprechungen des Kanzlers mit den jeweiligen Verwaltungsmitarbeiterinnen und
- mitarbeitern eines Bereiches
- Personalgespräche

a) des Kanzler/der Kanzlerin mit den Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern,
b) der Präsidentin/des Präsidenten mit den Professorinnen und Professoren sowie dem Kanzler,

die der systematischen Erhebung zum jeweiligen beruflichen Stand der Betroffenen und der Perspektiven der Weiterentwicklung dienen.

Im Koordinierungsausschuss treffen sich in 14-tägigem Abstand die Studiengangsleitungen und die Hochschulleitung einschließlich des Kanzlers, um Verfahrensabläufe und Handhabungen zu koordinieren. Hierüber wird ein Protokoll erstellt.

Ein Beschwerdemanagement wurde etabliert, das Studierenden wie Lehrenden die Möglichkeit gibt, sich entweder direkt bei den zuständigen Personen oder ggf. über die Hochschulleitung zu beschweren. Die Art der Bearbeitung, insbesondere auch der zeitliche Ablauf, wird schriftlich fixiert.

Die Systemadministration und das Prüfungswesen verbinden in besonderer Weise Verwaltung und Lehre miteinander.

Im Hinblick auf die hohe Bedeutung, die das rechnergestützte Arbeiten für Lehre und Lernen, für Forschung und für die Transparenz des Verwaltungshandeln selber bedeutet, sichert und entwickelt die Systemadministration die Qualität durch die kontinuierliche Bereitstellung von Hilfe bei Software- und Hardwareproblemen und Beschaffung entsprechender Soft- und Hardware. Die Leitung der Systemadministration berät sich diesbezüglich zumindest einmal pro Quartal mit der Hochschulleitung. Die Systemadministration hat in ihren Planungen auch die aktuellen Bedarfe der Studierenden sowie der Lehrenden im Hinblick auf Zugänglichkeit von Service einzubeziehen. Hierbei sind Hinweise aus den Modulevaluationen, dem Studienplanungsreferat des ASTAs sowie aus der Beratung von Studierenden zu berücksichtigen.

Das Prüfungswesen ist angewiesen auf eine funktionsfähige Software und diesbezügliche Unterstützung seitens der Systemadministration, die zugleich datenschutzrechtlich den Schutz der Prüfungsdaten sichert.

Das Prüfungswesen ist Garant für eine Gleichbehandlung aller zu Prüfenden. Die Leiterin/der Leiter des Prüfungsamtes wertet das Prüfungsgeschehen gemäß SVO regelmäßig aus und meldet dies an die Prüfenden zurück mit dem Ziel, die Qualität der Prüfungen weiter zu entwickeln. Die Prüfenden betrachten Prüfungen als Teil qualifizierter Lehre, Prüfungsformen werden im Rahmen der Lehrevaluation mit evaluiert.


Zum Hauspersonal

Das Hauspersonal leistet durch die Hauspflege und Wartung der Gebäude, Räume und Medien einen wichtigen Beitrag, sowohl für Lehre und Forschung als auch für die gute Atmosphäre des Hauses. Ausgehend vom Leitbildprozess 2005, in dem systematisch alle Aufgaben des Hauspersonals erfasst wurden, Schwierigkeiten in der Durchführung benannt und Lösungswege fixiert wurden, finden neben kurzfristigen Dienstbesprechungen aus aktuellem Anlass zwischen dem Kanzler und dem Leiter des Hauspersonals bzw. den Mitarbeitern/innen in 2-jährigem Rhythmus ein Gesprächsgang mit der Hochschulleitung statt, in dem die Veränderung der Aufgaben und neue Lösungsstrategien besprochen werden. Dies kann Auswirkungen bis hin zu Beschaffung und Ausstattung von Räumen haben. Über diese Besprechungen wird ein Protokoll erstellt, das wiederum Grundlage der nächsten Besprechung ist.

Über den bereits angesprochenen Koordinierungsausschuss und über den zuständigen Kanzler können Problemanzeigen kurzfristig vorgebracht und auch abgestellt werden.


Zur Lehre

Strukturqualität


Auswahl der Lehrenden

Für die Berufung von Lehrbeauftragten wie für die Berufungsverfahren von ProfessorInnen liegen Ordnungen vor, die die formalen Mindeststandards definieren und die Verfahrensabläufe einschließlich der zu beteiligenden beratenden und beschließenden Personen beschreibt. Im Hinblick auf Berufungsverfahren gibt es eine vom Rat festgelegte Ablaufplanung. Für Vertretungsprofessuren wurde von Rat und Kuratorium ein verkürztes Verfahren festgelegt. Nach Abschluss eines Verfahrens werden jeweils die Verfahrensabläufe auf ihre Stimmigkeit überprüft.

Des weiteren ist festgelegt, wer für die Einführung von Lehrbeauftragten in ein Lehrgebiet und entsprechend für die ProfessorInnen zuständig ist.

Qualifikation der ProfessorInnen


Im Rahmen von Fachbereichskonferenzen der hauptamtlich Lehrenden findet ein inhaltlicher wie didaktisch bezogener Austausch über das Lehrangebot statt.

Im Rahmen von Klausurtagen stellen ProfessorInnen Forschungsergebnisse zur Diskussion. Es findet im Rahmen von Klausurtagen eine Bearbeitung verschiedener übergreifender Themen im Kollegium statt.

Hauptamtliche MitarbeiterInnen können regelmäßig und durch die Hochschule organisatorisch und/oder finanziell unterstützt Fortbildungen besuchen.

Team-Teaching erlaubt gemeinsame Planung und gegenseitige Rückmeldungen über die durchgeführte Lehre.

Personalentwicklung


Nach Durchführung des Leitbildprozesses wurden sowohl auf der Ebene der Verwaltung als auch auf der Ebene der Professoren/innenschaft Personalgespräche eingeführt, in denen es schwerpunktmäßig um die Personalentwicklung geht.

Lehrräume und Ausstattung

Die Seminarräume sind mit den erforderlichen Unterrichtsmedien ausgestattet. Verbrauchsmaterialien werden im Rahmen der Reinigung täglich überprüft.

Curricula der Studiengänge

Bei der Entwicklung der Curricula finden die in Leitbild sowie einleitend genannten Aspekte Berücksichtigung. Die Curricula werden so geplant, dass sich Studierenden auch Möglichkeiten für students exchange erschließen.

Prozessqualität


Umsetzung des Curriculums

Mit der Umstellung auf modularisierte Studiengänge und der Umsetzung der Modulkonzepte in Lehre ist die Hochschule in eine neue Phase der Kooperation in Modulteams getreten. Diese legen in Einlösung von Studienordnung und Modulhandbuch die Lehrveranstaltungen fest, definieren Ziele und Kompetenzerwerb, hierzu erforderliche Methoden und stimmen die inhaltliche Ausgestaltung und Terminierung der Modulprüfung sowie vergleichbare Leistungsstandards ab. Über die Informationen im Vorlesungsverzeichnis hinaus werden die Studiernden zu Beginn des Semesters über die Module des Semesters durch die Lehrenden in einer eigenen Veranstaltung informiert.

Präsenz und Verlässlichkeit

LV beginnen und enden zu den im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Zeiten. Die Teilnahme an Tagungen und Konferenzen o.ä., von denen Lehrveranstaltungen bzw. andere verpflichtende Termine betroffen sind, ist den Lehrenden grundsätzlich nicht gestattet, Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Dekanats und der Präsidentin, dabei ist auch der Ausgleich zu regeln. Sie sind hochschulintern bekannt zu geben.

Ergebnisqualität


Kennzahlen

Die Hochschule erhebt geeignete Kennzahlen zur Studiendauer, Abschlussquote, weiteren Aspekten des Prüfungsgeschehens und stellt sie zur Diskussion.

Evaluation der Lehre

Zur Qualitätssicherung im Bereich der Lehre werden unterschiedliche Instrumente eingesetzt, welche jeweils bestimmte Aspekte besonders gut und andere weniger oder gar nicht abbildet. Insgesamt sind zum Einsatz gekommen: Lehrberichte, interne Evaluationsberichte, externe Evaluationsberichte und per review, anonymisierte Studierendenbefragung, Gruppendiskussion, Evaluation der Prüfungsverfahren durch das Prüfungsamt.

Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Ergebnisse der Evaluation der Lehre kurzfristig Berücksichtung bei Ablaufplanungen und Gestaltung der Lehre finden. Da an der EFHD zur Zeit alle Studiengänge entweder neu akkreditiert oder gerade reakkreditiert wurden, hat der Rat der EFHD beschlossen, die Evaluation der Module derzeit in den Mittelpunkt zu stellen unter Bearbeitung folgender Fragen:

- Wurden die Modulinhalte vermittelt?
- Wurden Modulziele erreicht?
- Welche Kompetenzen wurden gefördert?
- Entsprach das Modulstudium der in der jeweiligen Präambel festgelegten Grundhaltung?
- Welche Konsequenzen ergeben sich?


Dabei erfolgt die Evaluation zunächst in Gruppendiskussionen innerhalb der Studierendenschaft und unter den Lehrenden. Die Ergebnisse werden zusammengetragen, Konsequenzen für das weitere Vorgehen formuliert, beides protokolliert und durch Modulverantwortliche bzw. Studiengangsleitungen umgesetzt. Damit werden die Ergebnisse auch prozessual wirksam.

Dieses Verfahren wurde zunächst in einem bereits modularisierten Studiengang entwickelt und wird jetzt in allen Studiengängen angewandt. Die ersten Ergebnisse zeigen fundierte Protokolle, die auch kurzfristig wichtige Impulse für die Qualitätsverbesserung geben. Dabei dient diese Art des Verfahrens der Profilbildung der Hochschule, als einer den Studierenden zugewandten sowie den Standards des Studiums, wie die Lernerfolge und die Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Mitglieder der Studierendenschaft intensiv fördernde Hochschule.

Zur Forschung


Die folgenden Vorgehensschritte dienen der Förderung der Forschung, der Verbesserung der Kommunikation zwischen den Forschenden und der Transparenz über Forschung.

a) In einem regelmäßigen Turnus können Professorinnen und Professoren ein Forschungssemester beantragen. Sie erhalten hierzu etwa zwei Jahre vorher einen Bescheid über den voraussichtlichen Termin des Forschungssemesters, so dass dann ausreichend Zeit bleibt, einen inhaltlich begründeten Antrag auf ein Forschungssemester über den Fachbereichsrat an das Kuratorium zu stellen. In diesem Antrag ist auch die Bedeutung der Forschungstätigkeit für die Lehre und/oder die Forschung an der EFHD dazulegen.

Im auf das Forschungssemester folgenden Semester ist ein schriftlicher Bericht über das Forschungssemester abzugeben, der durch den Fachbereichsrat angenommen werden muss und an das Forschungszentrum und die Hochschulleitung geht.

Darüber hinaus werden durch das Forschungszentrum regelmäßige Termine angeboten, in denen Forschungsfragen gemeinsam diskutiert werden können, Fortbildungsangebote in-house zu bestimmten Forschungsaspekten ermöglicht werden und eigene Forschungsprojekte zur Diskussion gestellt werden können. Veröffentlichungen, insbesondere solche, die durch Freistellungen oder Mitfinananzierung seitens der EFHD gefördert wurden, werden mit einem Exemplar in den beiden Bibliotheken eingestellt.

b) Das Forschungszentrum verfügt über einen eigenen Etat zur (Anschub-)Finanzierung von Forschungsideen und -projekten, die festgelegten und im Intranet veröffentlichten Kriterien schriftlich beantragt werden können.

(In der Fassung nach der Beratung im RAT am 19.5.2008 )
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