Evangelische Fachhochschule Darmstadt

 

 

 

 

Die EHD

Nothilfefonds



Voraussetzung für einen Zuschuss

  • Schriftlicher Antrag, aus dem hervorgeht, dass der Notfall akut und unverschuldet eingetreten ist
  • Lebenslauf mit Schwerpunkt Studienverlauf

Über die Zuteilung eines von maximal drei Fördergeldern pro Semester, entscheidet das Vergabekomitee der Evangelischen Hochschulgesellschaft anhand der zugrundeliegenden Fallzahlen und einer sich daraus eventuell ergebenden Bedürftigkeitsfolge der einzelnen Antragsteller/innen.

Zur endgültigen Vergabe kann ein persönliches Gespräch zwischen Antragsteller/in und dem Vergabekomitee notwendig sein.

Ein Anspruch auf Zuteilung eines Zuschusses nach Antragstellung gegenüber der Evangelischen Hochschulgesellschaft besteht nicht.

Die Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung des Vergabekomitees unterrichtet.

Andere Subventionen, außer der einmaligen Übernahme des Studienbeitrages für ein Semester, können nicht vom Nothilfefonds übernommen werden.
Dahingehende Anfragen und Antragsstellungen werden nicht bearbeitet.


Ergänzende Informationen

Da es sich bei der Gewährung einer finanziellen Unterstützung durch den Nothilfefonds der Ev. Hochschulgesellschaft um eine in ihrem Umfang und Gewährungszeitraum limitierte Form der Hilfestellung handelt, soll an dieser Stelle der ergänzende Hinweis auf die von der LTH Bank eingerichteten Möglichkeit zur Gewährung eines Studiendarlehen hingewiesen werden.

Weitere Informationen dazu entnehmen sie bitte der Internetpräsenz der LTH Bank unter www.lth.de oder dem hierfür zuständigen Beauftragten innerhalb der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt.


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